Lüftungsanlagen sind in jedem öffentlichen Betrieb notwendig, gesetzliche Bestimmungen geben die Richtlinien vor wie Frischluftluftmengen pro Person je nach Arbeitsplatzbedingungen Über 50 jährige Erfahrung auf dem Gebiet bieten Planungs- und Ausführungssicherheit. Bei der Auslegung soll Energiekosteneinsparung beachtet werden.
Es können zur Normalanlage Erweiterungen als Zubehör installiert Werden, als da sind: Befeuchten/Endfeuchten Filtern: trocken, Elektro, nass mittels ÖL Temperaturen: Heizen/Kühlen Luftaufbereitung: (Ozon) dadurch kann der Frischluftanteil auf 1/3 verringert werden, was eine erhebliche Energieeinsparung ergibt.
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